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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §38;Rechtssatz
An eine in einem baurechtlichen Verfahren bekundete Auffassung ist die Bezirkshauptmannschaft im forstrechtlichen Verfahren nicht gebunden, wenn kein Vorfragentatbestand vorliegt und auch sonst keine gesetzliche Bestimmung besteht, die eine solche Bindung normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100033.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008