RS Vwgh 1998/12/14 97/10/0033

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Veröffentlicht am 14.12.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
B-VG Art10 Abs1 Z10;
B-VG Art15 Abs1;

Rechtssatz

An eine in einem baurechtlichen Verfahren bekundete Auffassung ist die Bezirkshauptmannschaft im forstrechtlichen Verfahren nicht gebunden, wenn kein Vorfragentatbestand vorliegt und auch sonst keine gesetzliche Bestimmung besteht, die eine solche Bindung normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100033.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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