RS Vwgh 1998/12/14 97/10/0033

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Veröffentlicht am 14.12.1998
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRKZP 07te Art4;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100033.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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