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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §20;Rechtssatz
Die vom Abgabepflichtigen aufgezeigte Möglichkeit, dass eine Straße vor der Übernahme ins öffentliche Gut von Privaten errichtet worden sein könnte, vermag bei einer nachgewiesenermaßen nunmehr siebzig Jahre im öffentlichen Gut stehenden Straße keine weitere Ermittlungspflicht der Behörde auszulösen, sofern nicht besondere Umstände Zweifel an der Errichtung der Straße durch die Gemeinde aufkommen lassen (vgl im Unterschied dazu den Fall einer noch nicht zu lange zurückliegenden Übernahme einer Bundesstraße durch die Gemeinde: E 24.5.1996, 92/17/0126).
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170352.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009