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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Spricht der angefochtene Bescheid nicht bloß über einen Rodungsantrag des Erstbf und des Zweitbf ab, sondern auch darüber, daß der Rodungsantrag in der Fassung der vom Drittbf vorgenommenen Änderung nicht diesem, sondern dem Erstbf bzw dem Zweitbf zuzurechnen sei, ist der angefochtene Bescheid insoweit auch geeignet, den Drittbf in Rechten zu verletzen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100206.X02Im RIS seit
18.02.2002