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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §172 Abs6;Rechtssatz
Selbst wenn es sich bei dem zu beurteilenden Grundstück in den 60er und 70er Jahren "um freie Wiesenflächen" gehandelt hätte, die bisher nicht Wald waren, so wären diese mit Erreichung einer Überschirmung von fünf Zehnteln im Grunde des § 4 Abs 1 ForstG 1975 mittlerweile Wald geworden (Hinweis E 19.12.1994, 93/10/0231)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100048.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011