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L37067 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren TirolNorm
KurzparkzonenabgabeG Tir 1994 §6 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Verhängung der Strafe aus spezialpräventiven Gründen ist nicht deswegen rechtswidrig, weil der Beschuldigte noch vor der Berufungsentscheidung, aber nach dem Straferkenntnis der ersten Instanz auf Grund einer Berechtigung nach § 29b StVO gebührenfrei parken kann. Auch bei Wegfall dieses einen spezialpräventiven Grundes kann die Höhe der verhängten Geldstrafe (hier: S 400,--) nicht als rechtswidrig erkannt werden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Geldstrafe und ArreststrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997170143.X03Im RIS seit
12.06.2001