RS Vwgh 1998/12/14 98/10/0351

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1998
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §52 Abs1;
AVG §52;
AVG §54;
NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/02/0123 E 18. Oktober 1989 RS 1(hier: Entfernungsauftrag nach § 25 Abs 1 NÖ NatSchG 1977)

Stammrechtssatz

Auch aus § 54 AVG kann nicht entnommen werden, daß eine Verpflichtung besteht, zu einem Augenschein eines Sachverständigen, der der Beweisaufnahme vor Abgabe eines Gutachtens dient, die Parteien beizuziehen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100351.X02

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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