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L37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallgebührenG Tir 1991 §3 Abs1;Rechtssatz
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Teilung in eine Grundgebühr und eine weitere Gebühr, wobei erstere offensichtlich (nur) zur Deckung der durch die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr als solche entstehenden Generalkosten bestimmt ist - sind nicht entstanden (Hinweis E 28.10.1994, 92/17/0199). Auch nach dem so genannten Äquivalenzprinzip dürfen lediglich die Gesamteinnahmen der Gemeinde aus dem Betrieb der Einrichtung die daraus entstehenden Kosten nicht übersteigen (Hinweis VfSlg 7583/1975).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170094.X03Im RIS seit
07.02.2002