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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §22 Abs1;Rechtssatz
Aus § 22 Abs 1 und § 22 Abs 2 WaffG (1986) hat sich nur die Verpflichtung entnehmen lassen, die Weitergabe von Waffen an Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte anzuzeigen, nicht jedoch eine derartige Verpflichtung im Fall der (vom Gesetzgeber zweifelsfrei nicht gewünschten) Weitergabe an unbefugte Dritte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998200402.X05Im RIS seit
25.04.2001