RS Vwgh 1998/12/15 98/20/0402

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Veröffentlicht am 15.12.1998
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §22 Abs1;
WaffG 1986 §22 Abs2;

Rechtssatz

Aus § 22 Abs 1 und § 22 Abs 2 WaffG (1986) hat sich nur die Verpflichtung entnehmen lassen, die Weitergabe von Waffen an Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte anzuzeigen, nicht jedoch eine derartige Verpflichtung im Fall der (vom Gesetzgeber zweifelsfrei nicht gewünschten) Weitergabe an unbefugte Dritte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998200402.X05

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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