Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/05/0046 2Stammrechtssatz
Die Klärung der Frage, ob ein Vorhaben mit dem FlWPl übereinstimmt, ist Aufgabe der Baubehörde und kann nicht dadurch als beantwortet angesehen werden, daß für das Vorhaben erforderliche wasserrechtliche, gewerbebehördliche und naturschutzbehördliche Bewilligungen erteilt worden sind (hier Wiederausfüllung einer Schottergrube).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995050023.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009