RS Vwgh 1998/12/15 98/05/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1998
beobachten
merken

Index

L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland

Norm

RPG Bgld 1969 §20 Abs4;
RPG Bgld 1969 §20 Abs5;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit für eine landwirtschaftliche Nutzung iSd § 20 Abs 5 Bgld RPG kann nicht allein schon aufgrund der für die Erschließung günstigen Voraussetzungen bejaht werden. Vielmehr ist aufgrund eines vorzulegenden Betriebskonzeptes zu beurteilen, ob ein Gebäude für 200 Schweine und 42 Rinder sowie einer bestimmten Zahl von Kälbern für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Nutzung erforderlich ist, und, bejahendenfalls, ob für diese Tierhaltung Baumaßnahmen in der geplanten Größe, Gestaltung und Ausstattung geboten erscheinen (Hinweis E 29.4.1997, 96/05/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050010.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten