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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KflG 1952 §4 Abs1 Z4;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß ein Verkehrsunternehmer zeitlich früher als ein anderer Verkehrsunternehmer das Konzessionsansuchen nach dem KflG stellte, vermag der erstgenannte Verkehrsunternehmer keinen Rechtsanspruch auf Verleihung der Konzession abzuleiten (Hinweis E 20.9.1989, 89/03/0198).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995030228.X05Im RIS seit
11.07.2001