RS Vwgh 1998/12/16 95/03/0228

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß ein Verkehrsunternehmer zeitlich früher als ein anderer Verkehrsunternehmer das Konzessionsansuchen nach dem KflG stellte, vermag der erstgenannte Verkehrsunternehmer keinen Rechtsanspruch auf Verleihung der Konzession abzuleiten (Hinweis E 20.9.1989, 89/03/0198).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995030228.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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