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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Beurteilung, ob die vom Asylwerber behaupteten massiven Mißhandlungen mit Holzknüppeln zwei Monate vor der Einreise in das Bundesgebiet keine Spuren an seinem Körper hinterlassen haben, obliegt einem medizinischen Sachverständigen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998010391.X01Im RIS seit
20.11.2000