Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Aus dem im § 13 Z 2 KflG festgelegten Recht eines Konzessionsinhabers, Berufung zu erheben, wenn die Entscheidung über ein Konzessionsansuchen seiner fristgerechten Stellungnahme widerspricht, ist zu schließen, daß der Pflicht der Behörde zur Anhörung nach § 5 Abs 1 lit a KflG ein Parteirecht der betreffenden Konzessionsinhaber auf Anhörung entspricht (Hinweis E 1.2.1989, 88/03/0199).
Schlagworte
öffentlicher Verkehr KraftfahrlinienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030091.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2013