RS Vwgh 1998/12/16 96/12/0236

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0242 11

Stammrechtssatz

§ 40 Abs 3 BDG 1979 idF BGBl 1994/550 kommt für Nichtoptanten nicht in Betracht. Für Angehörige des Dienstklassenschemas ist daher § 40 Abs 3 BDG 1979 nicht Maßstab für die Gleichwertigkeit des Verweisungsarbeitsplatzes, sondern die Zuordnung der Tätigkeit zu gleichwertigen Verwendungsgruppen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120236.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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