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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Handelt es sich bei den tatsächlich gelieferten, weitgehend wertlosen Produkten auf Grund ihrer Minderwertigkeit offensichtlich um anders geartete Gegenstände als die in den Rechnungen ausgewiesenen, so fehlt es an der erforderlichen Übereinstimmung zwischen Rechnung und geliefertem Gegenstand (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0220; E 25.6.1998, 97/15/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130202.X03Im RIS seit
20.11.2000