Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Unter Verfolgung ist ein ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität in die zu schützende persönliche Sphäre des einzelnen zu verstehen. Erhebliche Intensität liegt vor, wenn der Eingriff geeignet ist, die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996011251.X01Im RIS seit
21.02.2002