RS Vwgh 1998/12/16 93/12/0270

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1968/297;
GehG 1956 §61;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/09/0100 E 7. März 1984 VwSlg 11347 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Der § 9 Abs 3 des BLVG ist als Bestimmung zur Regelung der Dienstzeit des Lehrers derart auszulegen, daß jede Tätigkeit des Lehrers, die nicht schon unter die Abs 1 und 2 dieses Paragraphen fällt UND vom Lehrer in einem Zusammenhang mit seiner schulischen Tätigkeit erbracht wird, als eine in die Lehrverpflichtung einzurechnende Nebenleistung iSd Abs 3 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993120270.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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