RS Vwgh 1998/12/16 98/13/0134

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;

Rechtssatz

Die Festsetzung eines Säumniszuschlages ist eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit - unabhängig von deren Rechtmäßigkeit (Hinweis Ritz, BAO, Kommentar, S 466).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998130134.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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