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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16;Rechtssatz
Bei der gemischten Verwendung eines Arbeitszimmers (hier einerseits für eine Patentanwaltskanzlei und andererseits für schriftstellerische Tätigkeit des AbgPfl) ist eine Aufteilung der Aufwendungen auf diese beiden unternehmerischen Tätigkeiten vorzunehmen. (Hier: Der AbgPfl ist Gesellschafter einer ebenfalls abgabepflichtigen GesBR, deren Gegenstand die Führung einer Patentanwaltskanzlei ist, und schreibt Fachbücher und Artikel in Fachzeitschriften.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130046.X01Im RIS seit
20.11.2000