RS Vwgh 1998/12/16 96/13/0046

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Bei der gemischten Verwendung eines Arbeitszimmers (hier einerseits für eine Patentanwaltskanzlei und andererseits für schriftstellerische Tätigkeit des AbgPfl) ist eine Aufteilung der Aufwendungen auf diese beiden unternehmerischen Tätigkeiten vorzunehmen. (Hier: Der AbgPfl ist Gesellschafter einer ebenfalls abgabepflichtigen GesBR, deren Gegenstand die Führung einer Patentanwaltskanzlei ist, und schreibt Fachbücher und Artikel in Fachzeitschriften.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130046.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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