RS Vwgh 1998/12/16 96/13/0007

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §4 Abs2;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die bloße Wertminderung einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, darf von der AbgBeh nicht berücksichtigt werden. Nach stRsp des VwGH kommt nämlich eine Teilwertabschreibung gem § 6 EStG 1972 im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 nicht in Betracht (Hinweis E 28.10.1981, 604/78). Da § 6 EStG 1988 im Wesentlichen den gleichen Regelungsinhalt wie § 6 EStG 1972, nämlich die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens hat, ist diese Rechtsprechung auch für den Geltungsbereich des EStG 1988 anwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130007.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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