Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;Rechtssatz
Aus der Neuregelung der Gleichwertigkeit im § 40 Abs 3 BDG 1979 (- eine solche ist nur bei gleicher Funktionszulagengruppe gegeben -) folgt keinesfalls eine Unzulässigkeit von Verwendungsänderungen dann, wenn (noch) keine Arbeitsplatzbewertung erfolgt ist. Diesfalls geht die Regelung des § 40 Abs 3 BDG 1979 ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120236.X02Im RIS seit
25.01.2001