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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs2;Rechtssatz
Nur wenn ein Antrag nach § 245 Abs 2 BAO tatsächlich gestellt wird, kommt es zur Hemmung des Laufes der Berufungsfrist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130307.X02Im RIS seit
20.11.2000