RS Vwgh 1998/12/16 93/13/0307

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs2;

Rechtssatz

Nur wenn ein Antrag nach § 245 Abs 2 BAO tatsächlich gestellt wird, kommt es zur Hemmung des Laufes der Berufungsfrist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130307.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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