RS Vwgh 1998/12/16 96/13/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Behandelt die AbgBeh Kraftfahrzeuge als zum Betriebsvermögen gehörig, so sind auch die Einstellplätze grundsätzlich dem Betriebsvermögen (Sonderbetriebsvermögen) des AbgPfl zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130046.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten