RS Vwgh 1998/12/16 98/03/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1998
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §73 Abs2;
KflG 1952 §13 Z2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Rechtsstellung des betroffenen Konzessionsinhabers wird auch dadurch berührt, daß von der zuständigen Behörde darüber zu entscheiden ist, ob "die Entscheidung über das Konzessionsansuchen ihrer fristgerechten Stellungnahme widerspricht" (§ 13 Z 2 KflG). Wenn daher in der Beschwerde eine Unzuständigkeit der belangten Behörde geltend gemacht wird, weil kein Zuständigkeitsübergang nach § 73 Abs 2 AVG eingetreten sei, so ist schon deshalb die Beschwerdelegitimation zu bejahen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030091.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten