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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs2;Rechtssatz
Die Beurteilung der sich nicht nur in materieller Form manifestierenden Interessenlage an der Nutzung einer Dienstwohnung ist von dem geldwerten Vorteil des gewährten Sachbezuges zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130180.X04Im RIS seit
23.03.2001