RS Vwgh 1998/12/16 97/13/0180

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Beurteilung der sich nicht nur in materieller Form manifestierenden Interessenlage an der Nutzung einer Dienstwohnung ist von dem geldwerten Vorteil des gewährten Sachbezuges zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130180.X04

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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