RS Vwgh 1998/12/16 97/13/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §16;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine Inanspruchnahme der Dienstwohnung im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers kann nicht darin erblickt werden, dass dem Arbeitnehmer, der seine bisherige Wohnung beibehält, der Aufwand für die zweite Wohnung erspart oder gemindert werden soll (Hinweis E 28.9.1983, 82/13/0238). Es kann daher auch dahingestellt bleiben, in welchem Ausmaß den Dienstnehmer die Belastung einer doppelten Haushaltsführung (die bei diesen allenfalls zu erhöhten Werbungskosten führen könnte) getroffen hat. (Hier: Dass den Arbeitnehmern die Wohnungen nur - vergleichbar einem Hotelzimmer (Hinweis E 5. März 1986, 85/13/0083) - unmittelbar (und nur an den Tagen) ihrer Dienstausübung zur Verfügung gestanden wären, hat der AbgPfl im Verwaltungsverfahren nicht vorgetragen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130180.X03

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten