RS Vwgh 1998/12/16 93/13/0029

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs14;

Rechtssatz

Da gem § 11 Abs 14 UStG 1972 jemand, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, diesen Betrag schuldet, ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die AbgBeh die Vorschreibung der in dieser Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer gem § 11 Abs 14 legcit bestätigt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130029.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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