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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs14;Rechtssatz
Da gem § 11 Abs 14 UStG 1972 jemand, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, diesen Betrag schuldet, ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die AbgBeh die Vorschreibung der in dieser Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer gem § 11 Abs 14 legcit bestätigt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130029.X03Im RIS seit
20.11.2000