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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AMSG 1994 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/11/18 97/09/0342 1Stammrechtssatz
Die selbständige Erledigung der hoheitlichen Aufgaben der Landesorganisation des Arbeitsmarktservice durch seine Mitarbeiter hat gemäß § 16 Abs 1 und § 17 Abs 3 AMSG 1994 im Namen des Landesgeschäftsführers als Leiter der monokratischen Behörde Landesorganisation (Landesgeschäftsstelle) zu erfolgen. Eine Genehmigung im Namen des stellvertretenden Landesgeschäftsführers entspricht daher nicht dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090319.X01Im RIS seit
20.11.2000