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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11957E059 EWGV Art59;Rechtssatz
Es ist iZm der Frage der EU-Konformität des § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG nicht ersichtlich, inwieweit eine dem Art 59 EWG-Vertrag widersprechende Diskriminierung des ausländischen Dienstleistungsbetriebes vorgelegen sein soll, stellt doch § 18 AuslBG ausländische Dienstleistungsbetriebe hinsichtlich der Bewilligungspflicht den inländischen gleich (mit ausführlicher Begründung auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090299.X03Im RIS seit
20.11.2000