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21 Handels- und WertpapierrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen ein Schreiben der Bundes-Wertpapieraufsicht betreffend die Meldepflicht von Wertpapiergeschäften der beschwerdeführenden Genossenschaft mangels eines tauglichen BeschwerdegegenstandesRechtssatz
Vor dem Hintergrund des WertpapieraufsichtsG, insbesondere dessen §10 Abs1, der die meldepflichtigen Institute hinreichend bezeichnet und eine bescheidmäßige Feststellung nicht vorsieht, ist das bekämpfte Schreiben nicht als Bescheid iSd Art144 Abs1 B-VG zu qualifizieren.
Es erging nicht in der äußeren Form eines Bescheides und läßt nach seinem Gesamtbild nicht erkennen, daß eine Verwaltungsangelegenheit in einer der rechtskraftfähigen Weise normativ geregelt, also für den Einzelfall ein Rechtsverhältnis bindend gestaltet oder festgestellt werden soll.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, WertpapierrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B716.1998Dokumentnummer
JFR_10019072_98B00716_01