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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Betätigung, die von vornherein auf einen befristeten, überschaubaren Zeitraum ausgerichtet ist, liegt der Fall des § 2 Abs 2 letzter Satz LiebhabereiV dann vor, wenn sich die Betätigung aus der Sicht der Verhältnisse des Anlaufzeitraumes als nicht ertragsfähig darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150081.X02Im RIS seit
20.11.2000