RS Vwgh 1998/12/17 96/09/0364

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19 Abs1;
VStG §19 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/22 96/09/0138 1

Stammrechtssatz

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Verhängung mehrerer Einzelstrafen jeweils einen Anspruch auf die Verhängung der Mindeststrafe bietet (Hinweis EB E 21.3.1995, 94/09/0375).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090364.X01

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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