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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Gerade bei Gebäuden, die auch Wohnzwecken dienen können, muss die Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (Hinweis E 23. 6.1992, 92/14/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150046.X01Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
02.09.2016