RS Vfgh 1998/9/28 B3061/97

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Oö GVG 1994 §4

Leitsatz

Willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Untersuchung des Vorliegens eines nicht genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäftes von Todes wegen, im vorliegenden Fall der Abgeltung eines Pflichtteilsanspruchs

Rechtssatz

Die Abgeltung eines Pflichtteilsanspruches ist als Erwerb von Todes wegen anzusehen.

Seitens der Grundverkehrsbehörden (erster und zweiter Instanz) ist - entgegen der im Bereich des AVG geltenden Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung der materiellen Wahrheit - jedwede Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Punktes 7 des Antrages des Einschreiters vom 03.01.97 unterblieben. Es wurde also nicht untersucht, ob möglicherweise ein Rechtsgeschäft von Todes wegen vorlag, die Genehmigungspflicht daher nicht bestand und der Antrag infolgedessen wegen Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörden zurückzuweisen gewesen wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B3061.1997

Dokumentnummer

JFR_10019072_97B03061_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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