RS Vwgh 1998/12/17 94/15/0038

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Entscheidend für die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs 3 BAO ist, dass Bücher und Aufzeichnungen nicht vorgelegt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150038.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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