RS Vwgh 1998/12/17 94/15/0038

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/25 97/15/0058 1

Stammrechtssatz

Wie sich aus dem Wortlaut des § 184 Abs 3 BAO ergibt, setzt die Schätzungsberechtigung der Behörde kein Verschulden der Partei (etwa an der Nichtvorlage oder am Fehlen von Aufschreibungen) voraus (Hinweis E 12.12.1995, 92/14/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150038.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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