RS Vwgh 1998/12/17 96/09/0364

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1;
StGB §34 Z11;
VStG §19;

Rechtssatz

Der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB ist bei der Strafbemessung dann nicht zu berücksichtigen, wenn es der Besch unterlassen hat, den akuten Arbeitskräftebedarf durch die Einschaltung der Arbeitsmarktverwaltung durch Erteilung eines Vermittlungsauftrages vor dem Tatzeitpunkt zu decken (Hinweis E 21. 4. 1994, 93/09/0423).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090364.X04

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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