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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AuslBG §28 Abs1;Rechtssatz
Der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB ist bei der Strafbemessung dann nicht zu berücksichtigen, wenn es der Besch unterlassen hat, den akuten Arbeitskräftebedarf durch die Einschaltung der Arbeitsmarktverwaltung durch Erteilung eines Vermittlungsauftrages vor dem Tatzeitpunkt zu decken (Hinweis E 21. 4. 1994, 93/09/0423).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090364.X04Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
24.10.2013