Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §21 Abs8;Rechtssatz
Die geforderte Voraussetzung der Abgabe einer Verzichtserklärung kann nicht durch den Schluss aus anderen Zwecken dienenden sonstigen Eingaben des Steuerpflichtigen ersetzt werden. Selbst die erkennbare Absicht kann die ausdrückliche Erklärung nicht ersetzen (Hinweis E 3. 10. 1988, 87/15/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998150059.X02Im RIS seit
11.07.2001