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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Der Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG 1972 stellt auf das "Verwenden" für außerunternehmerische Zwecke ab. Wird aber das Unternehmen eingestellt, so ist ab diesem Zeitpunkt für die nichtunternehmerisch nutzbaren Gegenstände davon auszugehen, dass sie objektiv nachvollziehbar für andere als unternehmerische Zwecke gewidmet sind. Diese dauerhafte Widmung ist dem "Verwenden" gleichzuhalten und führt zum Eigenverbrauch durch Entnahme der Gegenstände. In dieser Rechtsfolge liegt nicht eine rückwirkende Aberkennung des Vorsteuerabzuges für eine fehlgeschlagene Investition. Wenn (vorsteuerentlastete) Gegenstände aus dem Unternehmensbereich ausscheiden, bedarf es vielmehr dieser dem System der Umsatzsteuer entsprechenden Besteuerung, weil es zu keinem Vorsteuerabzug gekommen wäre, wenn die Anschaffung von vornherein für den außerunternehmerischen Bereich erfolgt wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150046.X03Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
02.09.2016