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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Beseitigungsauftrag gemäß § 41 Abs 3 Stmk BauG 1995 setzt nach stRsp des VwGH voraus (Hinweis E 29.4.1968, 67/67, und E 25.10.1988, 88/05/0101), daß die Bewilligungspflicht sowohl im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerkes als auch im Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages zu bejahen ist. Genauso muß im Falle einer als vorschriftswidrig erachteten Verwendungszweckänderung in Anwendung des § 41 Abs 3 Stmk BauG 1995 die Bewilligungspflicht dieser Änderung im Zeitpunkt der Änderung der Verwendung und im Zeitpunkt der Auftragserteilung gegeben sein.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060117.X01Im RIS seit
13.02.2002