RS Vwgh 1998/12/17 97/15/0060

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z1;

Rechtssatz

In den Begriff des Gewerbebetriebes ist die Abgrenzung von der Vermögensverwaltung hineinzulesen. Vermögensverwaltung begründet noch keinen Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht; das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit nach Art und Umfang jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist (Hinweis Doralt, EStG/3, § 23 Tz 99).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150060.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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