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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z1;Rechtssatz
In den Begriff des Gewerbebetriebes ist die Abgrenzung von der Vermögensverwaltung hineinzulesen. Vermögensverwaltung begründet noch keinen Gewerbebetrieb. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht; das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit nach Art und Umfang jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist (Hinweis Doralt, EStG/3, § 23 Tz 99).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150060.X02Im RIS seit
20.11.2000