RS Vwgh 1998/12/18 98/09/0180

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

21/03 GesmbH-Recht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
GmbHG §38 Abs6;
GmbHG §38 Abs7;

Rechtssatz

Sollten die verwendeten und über ihre Rechte und Pflichten nicht aufgeklärten Ausländer, sei es jeder für sich oder in einer beliebigen Kombination, ausgehend von der gesellschaftsvertraglichen Regelung der Gesellschaftsverhältnisse der verwendeten Ausländer und den objektiven Begleitumständen ihrer tatsächlichen Verwendung keinen beherrschenden Einfluß auf die Gesellschaft erhalten oder ausüben, ist vom Bestand eines nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Arbeitsverhältnisses auszugehen, schließen doch Gesellschaftsvertrag und Dienstvertrag einander nicht notwendig aus (Hinweis E 24. 5. 1995, 94/09/0280)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090180.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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