Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a lita;Rechtssatz
§ 89a Abs 2 lit a StVO sieht die Beseitigung eines Gegenstandes auf der Straße als den Verkehr beeinträchtigend vor, wenn der Lenker eines Schienenfahrzeugs - objektiv gesehen - der Ansicht sein konnte, daß ein risikoloses Vorbeifahren an dem Gegenstand im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich ist (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0224).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997020458.X01Im RIS seit
12.06.2001