RS Vwgh 1998/12/18 95/21/1246

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Einschreiter, der einen Schriftsatz an die Beh mittels Telekopierer abgesendet hat, hat sich danach zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt worden ist (Hinweis E 15.1.1997, 97/07/0179).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995211246.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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