RS Vwgh 1998/12/18 96/19/2327

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §3 Abs1 idF 1995/351;
AufG 1992 §4 Abs3 idF 1995/351;
AufG 1992 §5 Abs1;
IPRG §24;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/2328 96/19/2329 96/19/2330

Rechtssatz

Ist nach § 24 IPRG das serbische Unterhaltsrecht maßgeblich, wonach eine Unterhaltspflicht auch zwischen Großeltern und Enkelkindern besteht, erübrigt sich die Vorlage einer Verpflichtungserklärung von Großeltern (Hinweis E 11.9.1998, 96/19/1671).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192327.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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