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20/09 Internationales PrivatrechtNorm
AufG 1992 §3 Abs1 idF 1995/351;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/2328 96/19/2329 96/19/2330Rechtssatz
Ist nach § 24 IPRG das serbische Unterhaltsrecht maßgeblich, wonach eine Unterhaltspflicht auch zwischen Großeltern und Enkelkindern besteht, erübrigt sich die Vorlage einer Verpflichtungserklärung von Großeltern (Hinweis E 11.9.1998, 96/19/1671).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996192327.X03Im RIS seit
01.06.2001