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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den einen Antrag auf Teilzahlung von Strafbeträgen abweisenden Bescheid mangels InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Mit E v 06.10.97, G1393/95 ua., sprach der Verfassungsgerichtshof aus, daß §54c VStG verfassungskonform in Übereinstimmung mit Art129a Abs1 Z1 B-VG dahin zu verstehen sei, daß dadurch das Rechtsmittel der Berufung gegen Entscheidungen über Anträge auf Zahlungserleichterungen an den unabhängigen Verwaltungssenat nicht ausgeschlossen wird. Daraus ergibt sich, daß gegen den angefochtenen Bescheid - trotz falscher Rechtsmittelbelehrung - der Instanzenzug an den unabhängigen Verwaltungssenat offenstand.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Verwaltungsstrafrecht, ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1164.1998Dokumentnummer
JFR_10019071_98B01164_01