RS Vwgh 1998/12/18 96/19/2327

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1998
beobachten
merken

Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
41/02 Passrecht Fremdenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FamLAG 1967 §2;
SHV Richtsätze Wr 1973 §1 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/2328 96/19/2329 96/19/2330

Rechtssatz

Auch Ansprüche auf Familienbeihilfe stellen bei der Beurteilung der einem Niederlassungswerber zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel zu berücksichtigende Ansprüche dar (Hinweis E 19.11.1998, 96/19/0529), und zwar insbesondere dann, wenn die Behörde die Sozialhilferichtsätze für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe heranzieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192327.X04

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten