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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/2328 96/19/2329 96/19/2330Rechtssatz
Auch Ansprüche auf Familienbeihilfe stellen bei der Beurteilung der einem Niederlassungswerber zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel zu berücksichtigende Ansprüche dar (Hinweis E 19.11.1998, 96/19/0529), und zwar insbesondere dann, wenn die Behörde die Sozialhilferichtsätze für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe heranzieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996192327.X04Im RIS seit
01.06.2001