RS Vwgh 1998/12/18 97/19/0858

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges im alkoholbeeinträchtigen Zustand stellt eine der schwersten Übertretungen der StVO dar, führt zu einer eminenten Gefährdung des Lebens und der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer und zeigt eine besondere Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit des Handelnden gegenüber der Allgemeinheit (Hinweis E 30.1.1998, 96/19/3180; hier:

diese relativ kurz zurückliegende schwerwiegende Verwaltungsübertretung zeigt die fehlende Bereitschaft des Fremden, sich an die österreichische Rechtsordnung zu halten; dieses Fehlverhalten setzte der Fremde ungeachtet des Umstandes, daß seine vorangegangenen Verstöße gegen die Rechtsordnung bereits zu fremdenpolizeilichen Maßnahmen geführt hatten; die zahlreichen Verwaltungsübertretungen und auch die beiden strafgerichtlichen Verurteilungen des Fremden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer rechtfertigen die Gefährdungsprognose der Behörde).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997190858.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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