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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges im alkoholbeeinträchtigen Zustand stellt eine der schwersten Übertretungen der StVO dar, führt zu einer eminenten Gefährdung des Lebens und der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer und zeigt eine besondere Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit des Handelnden gegenüber der Allgemeinheit (Hinweis E 30.1.1998, 96/19/3180; hier:
diese relativ kurz zurückliegende schwerwiegende Verwaltungsübertretung zeigt die fehlende Bereitschaft des Fremden, sich an die österreichische Rechtsordnung zu halten; dieses Fehlverhalten setzte der Fremde ungeachtet des Umstandes, daß seine vorangegangenen Verstöße gegen die Rechtsordnung bereits zu fremdenpolizeilichen Maßnahmen geführt hatten; die zahlreichen Verwaltungsübertretungen und auch die beiden strafgerichtlichen Verurteilungen des Fremden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer rechtfertigen die Gefährdungsprognose der Behörde).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997190858.X05Im RIS seit
12.06.2001