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19/05 MenschenrechteNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/19/1565 E 18. Dezember 1998Rechtssatz
Bei der Versagung einer Aufenthaltsbewilligung infolge Eingehens einer Ehe ausschließlich zum Zwecke der Erlangung fremdenrechtlich oder ausländerbeschäftigungsrechtlich bedeutsamer Berechtigungen kommen die Garantien des Art 6 MRK nicht zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997191402.X04Im RIS seit
02.05.2001