RS Vwgh 1998/12/18 97/19/1402

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

19/05 Menschenrechte
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
EheG §23;
EheG §27;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
MRK Art6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/19/1565 E 18. Dezember 1998

Rechtssatz

Bei der Versagung einer Aufenthaltsbewilligung infolge Eingehens einer Ehe ausschließlich zum Zwecke der Erlangung fremdenrechtlich oder ausländerbeschäftigungsrechtlich bedeutsamer Berechtigungen kommen die Garantien des Art 6 MRK nicht zum Tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191402.X04

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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